GOT Position 12

Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Nutzgeflügel

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Grundleistungen
1-facher Satz
5,14 €
2-facher Satz
10,28 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
15,42 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
10,28 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
20,56 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×5,14 €1-fach
1.5×7,71 €Üblich
2.0×10,28 €Üblich
2.5×12,85 €Höchstsatz
3.0×15,42 €Höchstsatz
3.5×17,99 €Über Höchstsatz
4.0×20,56 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 12 ("Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Nutzgeflügel") beträgt der 1-fache Gebührensatz 5,14 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (10,28 €) berechnet, bis maximal 4-fach (20,56 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.