Tierärztlicher Notdienst-Rechner

Berechnen Sie, was eine Behandlung im tierärztlichen Notdienst kostet. Im Notdienst gilt ein erhöhter Gebührensatz (2-fach bis 4-fach) plus eine Notdienstgebühr von 50,00 € (§3 GOT).

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Was gilt im tierärztlichen Notdienst?

Notdienstgebühr (§3 GOT): Für Leistungen, die bei Nacht (19-7 Uhr), am Wochenende oder an Feiertagen — jeweils außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten — erbracht werden, fällt eine Notdienstgebühr von 50,00 € an.

Erhöhter Gebührensatz (§4 GOT): Im Notdienst beträgt der Gebührensatz mindestens das 2-fache und höchstens das 4-fache des Gebührensatzes.

Nacht-/Wochenend-/Feiertags-Zuschlag: Für Heimtiere (Hund, Katze etc.) erhöht sich die Notdienstgebühr um 100 %, für landwirtschaftliche Nutztiere um 75 %.

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