GOT Position 143

Auswertung von Laborwerten und Befunden aus Fremduntersuchungen, einfach

Eckdaten

Teil
BBesondere Leistungen
Kategorie
3. Sonstige Laboratoriumsdiagnostik in der tierärztlichen Praxis einschließlich Auswertung der Befunde
1-facher Satz
25,00 €
2-facher Satz
50,00 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
75,00 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
50,00 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
100,00 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×25,00 €1-fach
1.5×37,50 €Üblich
2.0×50,00 €Üblich
2.5×62,50 €Höchstsatz
3.0×75,00 €Höchstsatz
3.5×87,50 €Über Höchstsatz
4.0×100,00 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 143 ("Auswertung von Laborwerten und Befunden aus Fremduntersuchungen, einfach") beträgt der 1-fache Gebührensatz 25,00 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (50,00 €) berechnet, bis maximal 4-fach (100,00 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.