GOT Position 172

Zystographie, retrograde, Kontrastmittelverabreichung

Eckdaten

Teil
BBesondere Leistungen
Kategorie
Kontrastmittelverabreichung
1-facher Satz
15,28 €
2-facher Satz
30,56 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
45,84 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
30,56 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
61,12 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×15,28 €1-fach
1.5×22,92 €Üblich
2.0×30,56 €Üblich
2.5×38,20 €Höchstsatz
3.0×45,84 €Höchstsatz
3.5×53,48 €Über Höchstsatz
4.0×61,12 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 172 ("Zystographie, retrograde, Kontrastmittelverabreichung") beträgt der 1-fache Gebührensatz 15,28 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (30,56 €) berechnet, bis maximal 4-fach (61,12 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.