GOT Position 180

Ultraschalldiagnostik außer zur Untersuchung von Trächtigkeit

Eckdaten

Teil
BBesondere Leistungen
Kategorie
Ultraschalldiagnostik
1-facher Satz
58,92 €
2-facher Satz
117,84 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
176,76 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
117,84 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
235,68 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×58,92 €1-fach
1.5×88,38 €Üblich
2.0×117,84 €Üblich
2.5×147,30 €Höchstsatz
3.0×176,76 €Höchstsatz
3.5×206,22 €Über Höchstsatz
4.0×235,68 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 180 ("Ultraschalldiagnostik außer zur Untersuchung von Trächtigkeit") beträgt der 1-fache Gebührensatz 58,92 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (117,84 €) berechnet, bis maximal 4-fach (235,68 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.