GOT Position 2

Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung, jeweils das gewöhnliche Maß übersteigend, einschließlich eingehender Vorbereitung, beispielsweise bei Verhaltensstörungen, Physikalischer Therapie und im Rahmen von Naturheilverfahren, z. B. Akupunktur, Homöopathie etc.

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Grundleistungen
1-facher Satz
30,78 €
2-facher Satz
61,56 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
92,34 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
61,56 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
123,12 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×30,78 €1-fach
1.5×46,17 €Üblich
2.0×61,56 €Üblich
2.5×76,95 €Höchstsatz
3.0×92,34 €Höchstsatz
3.5×107,73 €Über Höchstsatz
4.0×123,12 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 2 ("Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung, jeweils das gewöhnliche Maß übersteigend, einschließlich eingehender Vorbereitung, beispielsweise bei Verhaltensstörungen, Physikalischer Therapie und im Rahmen von Naturheilverfahren, z. B. Akupunktur, Homöopathie etc.") beträgt der 1-fache Gebührensatz 30,78 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (61,56 €) berechnet, bis maximal 4-fach (123,12 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.