GOT Position 24

Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Kalb

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Grundleistungen
1-facher Satz
14,78 €
2-facher Satz
29,56 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
44,34 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
29,56 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
59,12 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×14,78 €1-fach
1.5×22,17 €Üblich
2.0×29,56 €Üblich
2.5×36,95 €Höchstsatz
3.0×44,34 €Höchstsatz
3.5×51,73 €Über Höchstsatz
4.0×59,12 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 24 ("Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Kalb") beträgt der 1-fache Gebührensatz 14,78 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (29,56 €) berechnet, bis maximal 4-fach (59,12 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.