GOT Position 38

Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, nicht domestizierte Tiere

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Grundleistungen
1-facher Satz
28,74 €
2-facher Satz
57,48 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
86,22 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
57,48 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
114,96 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×28,74 €1-fach
1.5×43,11 €Üblich
2.0×57,48 €Üblich
2.5×71,85 €Höchstsatz
3.0×86,22 €Höchstsatz
3.5×100,59 €Über Höchstsatz
4.0×114,96 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 38 ("Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, nicht domestizierte Tiere") beträgt der 1-fache Gebührensatz 28,74 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (57,48 €) berechnet, bis maximal 4-fach (114,96 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.