GOT Position 40

Hausbesuch, außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Grundleistungen
1-facher Satz
34,50 €
2-facher Satz
69,00 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
103,50 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
69,00 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
138,00 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×34,50 €1-fach
1.5×51,75 €Üblich
2.0×69,00 €Üblich
2.5×86,25 €Höchstsatz
3.0×103,50 €Höchstsatz
3.5×120,75 €Über Höchstsatz
4.0×138,00 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 40 ("Hausbesuch, außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 34,50 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (69,00 €) berechnet, bis maximal 4-fach (138,00 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.