GOT Position 61

Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, 501 bis zu 1 000 Tieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
41,21 €
2-facher Satz
82,42 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
123,63 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
82,42 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
164,84 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×41,21 €1-fach
1.5×61,82 €Üblich
2.0×82,42 €Üblich
2.5×103,03 €Höchstsatz
3.0×123,63 €Höchstsatz
3.5×144,24 €Über Höchstsatz
4.0×164,84 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 61 ("Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, 501 bis zu 1 000 Tieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 41,21 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (82,42 €) berechnet, bis maximal 4-fach (164,84 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.