GOT Position 65

Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, 4 001 bis zu 5 000 Tieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
82,43 €
2-facher Satz
164,86 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
247,29 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
164,86 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
329,72 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×82,43 €1-fach
1.5×123,65 €Üblich
2.0×164,86 €Üblich
2.5×206,08 €Höchstsatz
3.0×247,29 €Höchstsatz
3.5×288,51 €Über Höchstsatz
4.0×329,72 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 65 ("Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, 4 001 bis zu 5 000 Tieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 82,43 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (164,86 €) berechnet, bis maximal 4-fach (329,72 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.