GOT Position 66

Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, Lege- und Zuchttiere, 101 bis zu 10 000 Tieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
95,40 €
2-facher Satz
190,80 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
286,20 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
190,80 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
381,60 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×95,40 €1-fach
1.5×143,10 €Üblich
2.0×190,80 €Üblich
2.5×238,50 €Höchstsatz
3.0×286,20 €Höchstsatz
3.5×333,90 €Über Höchstsatz
4.0×381,60 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 66 ("Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, Lege- und Zuchttiere, 101 bis zu 10 000 Tieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 95,40 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (190,80 €) berechnet, bis maximal 4-fach (381,60 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.