GOT Position 71

Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, Masttiere, 101 bis zu 20 000 Tieren

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
109,92 €
2-facher Satz
219,84 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
329,76 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
219,84 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
439,68 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×109,92 €1-fach
1.5×164,88 €Üblich
2.0×219,84 €Üblich
2.5×274,80 €Höchstsatz
3.0×329,76 €Höchstsatz
3.5×384,72 €Über Höchstsatz
4.0×439,68 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 71 ("Bestandsuntersuchung Nutzgeflügel, Masttiere, 101 bis zu 20 000 Tieren") beträgt der 1-fache Gebührensatz 109,92 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (219,84 €) berechnet, bis maximal 4-fach (439,68 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.