GOT Position 75

Anwesenheit bei Veranstaltungen, je angefangene halbe Stunde

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
42,67 €
2-facher Satz
85,34 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
128,01 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
85,34 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
170,68 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×42,67 €1-fach
1.5×64,01 €Üblich
2.0×85,34 €Üblich
2.5×106,68 €Höchstsatz
3.0×128,01 €Höchstsatz
3.5×149,35 €Über Höchstsatz
4.0×170,68 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 75 ("Anwesenheit bei Veranstaltungen, je angefangene halbe Stunde") beträgt der 1-fache Gebührensatz 42,67 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (85,34 €) berechnet, bis maximal 4-fach (170,68 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.