GOT Position 77

Anwesenheit bei Veranstaltungen, für jede die acht Stunden überschreitende halbe Stunde

Eckdaten

Teil
AGrundleistungen
Kategorie
Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
1-facher Satz
24,38 €
2-facher Satz
48,76 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
73,14 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
48,76 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
97,52 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×24,38 €1-fach
1.5×36,57 €Üblich
2.0×48,76 €Üblich
2.5×60,95 €Höchstsatz
3.0×73,14 €Höchstsatz
3.5×85,33 €Über Höchstsatz
4.0×97,52 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 77 ("Anwesenheit bei Veranstaltungen, für jede die acht Stunden überschreitende halbe Stunde") beträgt der 1-fache Gebührensatz 24,38 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (48,76 €) berechnet, bis maximal 4-fach (97,52 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.