GOT Position 80
Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, kleine Hauswiederkäuer
Eckdaten
- Teil
- A — Grundleistungen
- Kategorie
- Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
- 1-facher Satz
- 12,57 €
- 2-facher Satz
- 25,14 €
- 3-facher Satz (Höchstsatz)
- 37,71 €
- Notdienst 2-fach (Minimum)
- 25,14 €
- Notdienst 4-fach (Maximum)
- 50,28 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 12,57 € | 1-fach |
| 1.5× | 18,86 € | Üblich |
| 2.0× | 25,14 € | Üblich |
| 2.5× | 31,43 € | Höchstsatz |
| 3.0× | 37,71 € | Höchstsatz |
| 3.5× | 44,00 € | Über Höchstsatz |
| 4.0× | 50,28 € | Über Höchstsatz |
Was bedeutet das?
Für die GOT-Position 80 ("Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, kleine Hauswiederkäuer") beträgt der 1-fache Gebührensatz 12,57 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.
Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (25,14 €) berechnet, bis maximal 4-fach (50,28 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.