GOT Position 82
Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, Großpsittaciden
Eckdaten
- Teil
- A — Grundleistungen
- Kategorie
- Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden
- 1-facher Satz
- 20,93 €
- 2-facher Satz
- 41,86 €
- 3-facher Satz (Höchstsatz)
- 62,79 €
- Notdienst 2-fach (Minimum)
- 41,86 €
- Notdienst 4-fach (Maximum)
- 83,72 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 20,93 € | 1-fach |
| 1.5× | 31,40 € | Üblich |
| 2.0× | 41,86 € | Üblich |
| 2.5× | 52,33 € | Höchstsatz |
| 3.0× | 62,79 € | Höchstsatz |
| 3.5× | 73,26 € | Über Höchstsatz |
| 4.0× | 83,72 € | Über Höchstsatz |
Was bedeutet das?
Für die GOT-Position 82 ("Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, Großpsittaciden") beträgt der 1-fache Gebührensatz 20,93 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.
Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (41,86 €) berechnet, bis maximal 4-fach (83,72 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.