GOT Position 98

Knochenmarksbiopsie einschließlich Präparateanfertigung

Eckdaten

Teil
BBesondere Leistungen
Kategorie
Biopsie
1-facher Satz
49,63 €
2-facher Satz
99,26 €
3-facher Satz (Höchstsatz)
148,89 €
Notdienst 2-fach (Minimum)
99,26 €
Notdienst 4-fach (Maximum)
198,52 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×49,63 €1-fach
1.5×74,45 €Üblich
2.0×99,26 €Üblich
2.5×124,08 €Höchstsatz
3.0×148,89 €Höchstsatz
3.5×173,71 €Über Höchstsatz
4.0×198,52 €Über Höchstsatz

Was bedeutet das?

Für die GOT-Position 98 ("Knochenmarksbiopsie einschließlich Präparateanfertigung") beträgt der 1-fache Gebührensatz 49,63 €. Der Tierarzt darf nach §2 GOT den 1-fachen bis 3-fachen Satz berechnen — je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen. Über dem 3-fachen Satz ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter erforderlich.

Im Notdienst (§3 GOT) wird mindestens der 2-fache Satz (99,26 €) berechnet, bis maximal 4-fach (198,52 €), plus eine Notdienstgebühr von 50,00 €.